Heimvertrag und Kosten

Der Heimvertrag wird durch unsere Verwaltung ausgefertigt. Er muss spätestens am Einzugstag vorliegen. Die Heimkosten werden in der Regel im Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Sollten Sie Unterstützung durch den Träger der Sozialhilfe erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rente im Rahmen der sogenannten Rentenüberleitung direkt an unsere Einrichtung abtreten. Formulare hierzu erhalten Sie in der Verwaltung unserer Einrichtung.

 

Die Kosten müssen immer zum 1. eines Monats überwiesen sein.

 

Der vollstationäre Heimvertrag wird unbefristet geschlossen. Sie können ihn jedoch jederzeit bis zum 3. oder zum Ende eines Monats ohne Angabe von Gründen kündigen.

 

Der „temporäre Heimvertrag" bei Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege ist immer für einen befristeten Zeitraum geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

 

Pflegedokumentation

Die Pflegedokumentation ist unser Nachweis für die erbrachten Leistungen. Sie dient neben dem Informationsfluss zwischen unseren Mitarbeitern auch der Dokumentation von Besonderheiten in der Pflege und damit einer möglichst optimalen Dienstleistung.

 

Abwesenheit

Sollten Sie länger als drei volle Tage von der Einrichtung abwesend sein, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt, wird Ihnen eine Abwesenheitsvergütung erstattet. Sie beträgt 25 Prozent des Tagessatzes von Unterkunft, Verpflegung und Pflegekosten. Die Investitionskosten werden bei der Vergütung nicht berücksichtigt.

 

Beschwerden

Wenn es Anlass zu einer Beschwerde gibt, scheuen Sie sich bitte nicht, diese vorzubringen. Wir leben eine offene Gesprächskultur und sehen konstruktive Kritik als Anlass, uns zu verbessern.


 

Todesfall

Auch wenn ein Todesfall bei schwerer Krankheit eine Erlösung sein kann, so ist er für die Hinterbliebenen ein schwerer Schicksalsschlag. Es ist nur bedingt möglich, sich darauf seelisch vorzubereiten. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen einen unserer Kooperationspartner vermitteln, der Ihnen bei der Abwicklung aller organisatorischen Dinge kompetent und mit dem nötigen Feingefühl zur Seite steht.

 

Veranstaltungen für Angehörige

Angehörigenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der stationären Pflege. In unserer Einrichtung finden daher Veranstaltungen für Angehörige statt. Dabei geht es hauptsächlich um Information und Planung.